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Gebäudetechnik
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Aufzugschacht-Entrauchung

Aufzugschächte sind im Gebäudekomplex wichtige Bauabschnitte, an die viele Anforderungen gestellt werden. Die Lüftung und die Entrauchung im Brandfall sind sicherzustellen. Die wichtigsten Anforderungen für die natürliche Entrauchung von Aufzugschächten ergeben sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen. Der Fahrschacht muss gemäß Norm zu lüften und mit Entrauchungseinrichtungen versehen sein. Die Öffnungen müssen eine Größe von 2,5 % der Grundfläche des Fahrschachtes, mindestens jedoch 0,1 m2 haben.

Mit Einführung der Energieeinsparverordnung im Jahre 2002 ist die Vorgehensweise der dauerhaft angebrachten Öffnung, wie sie bis heute häufig Verwendung gefunden hat nicht mehr statthaft. Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche dauerhaft luftundurchlässig ist. Für die Aufzugschachtentrauchung und -entlüftung bedeutet dieses, dass die angebrachten Öffnungen verschlossen werden müssen. Das Hauptproblem ist die exakte und weitgehend täuschungsalarmsichere Detektion von Brandrauch im Aufzugschacht.

Um eine sichere, normgerechte Branddetektion zu gewährleisten, wird ein Rauchansaugsystem verwendet. Das VdS-geprüfte Brandmeldesystem 
besteht aus einem 25 mm starken Rohr, welches vertikal durch den Aufzugschacht geführt wird. Über definierte Ansaugbohrungen wird ständig eine Luftprobe aus dem Überwachungsraum entnommen. Bei einem Brand im eigentlichen Schacht oder bei von außen eindringendem Brandrauch wird dieser vom System sicher erkannt. Das Zentralgerät wird in den Alarmmodus versetzt und meldet den Brand an die Aufzugsteuerung. Die Ansaugbohrungen sind mittels farbiger Banderolen dauerhaft gekennzeichnet. Neben der automatischen Alarmauslösung ist im Hauptzugangsbereich auch die manuelle Auslösung des Entrauchungssystems möglich. Hierzu dient der RWA-Taster. Auch hier erfolgt die Zentralgerät-Aktivierung und Meldung an die Aufzugsteuerung. 

Der RWA-Taster dient gleichzeitig als Anzeige-Display für Alarm- und Betriebszustände. Hier kann das Gesamtsystem zurückgesetzt werden. Die Aufzugsteuerung leitet die „Evakuierungsfahrt“ der Aufzugkabine gemäß EN 81-73 ein und fährt diese in die vorher bestimmte erste Evakuierungsebene. Diese ist meist der Hauptzugangsbereich. Hier können die Benutzer die Kabine verlassen. Die Aufzugsteuerung unterbindet weitere Fahrten bis zur Freigabe. 

Bei einem Brand in der ersten Evakuierungsebene, wird dieser durch einen optionalen Rauchmelder erkannt und an das Zentralgerät gemeldet. Diese Meldung wird an die Aufzugsteuerung geleitet und diese führt die Evakuierungsfahrt in die zweite Evakuierungsebene durch. Hier können die Benutzer die Kabine verlassen. Die Aufzugsteuerung unterbindet weitere Fahrten bis zur Freigabe. Im Zentralgerät befindet sich ebenfalls eine geprüfte Rauchabzugzentrale. Diese fährt ein vertikal eingebautes Jalousiefenster mittels eines 24 V-Motors in die geöffnete Stellung. Der Brandrauch wird sicher abgeführt. Das Jalousiefenster ist im Normalfall geschlossen. 

Die wärmegedämmten Glaseinsätze sorgen auch für die Belichtung. Neben Standardgrößen sind auf Wunsch auch Sondergrößen lieferbar. Alternativ ist die Entrauchung auch über eine zweischalige Lichtkuppel mit wärmegedämmtem Aufsatzkranz möglich, wenn der Einbau eines Jalousiefensters in der Vertikalen aus baulichen Gründen nicht möglich ist. Auch dieser Antrieb ragt nicht in den Sicherheitsbereich des Aufzugschachtes hinein. Bei Bedarf sind auch Lichtkuppeln mit erhöhtem Wärmeschutz, bis zum Passivhausstandard, lieferbar. 

Optionale optische oder akustische Alarmgeber können direkt an das Zentralgerät angeschlossen werden, um Bewohner des Gebäudes zu alarmieren. Die Zusammenschaltung mit anderen Brandschutzsystemen, z. B. Brandmeldeanlagen, ist problemlos möglich. Für die Entlüftung ist das Zentralgerät über einen manuellen Schlüssellüftertaster ansteuerbar. Hierbei wird das Zentralgerät in den Lüftungsmodus gesetzt. Das Jalousiefenster oder die Lichtkuppel wird geöffnet bzw. geschlossen. Die Schlüsselbetätigung erlaubt nur eine Bedienung durch befugte Personen. Die Lüftung ist auch durch andere Systeme der Gebäudesystemtechnik steuerbar, bzw. über im Schacht installierte Thermostate. 

Die Aufzugrichtlinie 95/16/EG sieht im Artikel 2, Absatz 3 vor, dass keine aufzugfremden Einrichtungen im Aufzugschacht installiert werden dürfen. Gemäß Stellungnahme des TÜV-Hannover ist das hier vorgestellte System keine aufzugfremde Einrichtung und kann demnach in allen Aufzugschächten eingesetzt werden. Das System LIFT-SMOKE-FREE wird durch unser ausgebildetes Fachpersonal instandgehalten, die eine entsprechende Qualifizierung haben. Die Kosten der Instandhaltung sind daher äußerst gering.